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Ausweis- und Passangelegenheiten
 
Personalausweis beantragen

Besitzpflicht:
Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres in Besitz eines Personalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.
Der Ausweis muss persönlich beantragt werden. Der Ausweis muss eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.

Gültigkeit:
  • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
Kosten/Gebühren:
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 28,80 €
  • Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung; Zahlungsart: bar.
Benötigte Dokumente:
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bisheriger Personalausweis oder
  • Kinderausweis/-reisepass, Reisepass (wenn vorhanden)
  • aktuelles Lichtbild, Format 35 x 45 mm, farbig oder schwarz-weiß, es muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild – kein Halbprofil)
Weitere Auskünfte zu vorläufigen Ausweisdokumenten, zusätzlichen Nachweisen (z. B. Sorgerecht) etc. erhalten Sie im Einwohnermeldeamt zu den angegebenen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung, Tel. Nr. 03571/ 4801-29.


Reisepass beantragen

Reisepass allgemein:
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist zu beachten; Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen.

Reisen ins Ausland:
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der Personalausweis i.d.R. für die Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat der EU aus.
Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder außerhalb der EU. Ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein; bitte rechtszeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de informieren, welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese ggf. bei der Einreise noch gültig sein müssen.

Gültigkeit:
  • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
Kosten/Gebühren:
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 € (32 Seiten)/ 59,50 € (48 Seiten)
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 59,00 € (32 Seiten)/ 81,00 € (48 Seiten)
  • Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung; Zahlungsart: bar.
Benötigte Dokumente:
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • Personalausweis oder
  • im Besitz befindlicher Reisepass
  • aktuelles Lichtbild, Format 35 x 45 mm, farbig oder schwarz-weiß, es muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild – kein Halbprofil)
Weitere Auskünfte zu vorläufigen Reisedokumenten, zusätzlichen Nachweisen (z. B. Sorgerecht) etc. erhalten Sie im Einwohnermeldeamt zu den angegebenen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung, Telefon 03571/ 4801-29.