Öffentliche Bekanntmachungen & Informationen
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Solarpark Neuwiese
Die Gemeindevertretung Elsterheide hat in ihrer Sitzung am 17.09.2024 den 2.Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Neuwiese“ zur erneuten Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 31,2 ha, wird landwirtschaftlich genutzt und erstreckt sich nordöstlich des Gewerbegebietes Bergen und der Geierswalder Straße bis an den Südgraben.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage einschließlich sämtlicher Nebenanlagen zur umweltgerechten Erzeugung von Strom aus der Sonnenenergie durch Festsetzung des Sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie Sicherung der Erschließung.
Im Ergebnis der förmlichen Behörden- und TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anpassungen an der Planunterlage gemacht, die zur Aufstellung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Solarpark Neuwiese“ mit einer erneuten Beteiligung geführt haben.
Im Rahmen der beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Stellungnahmen ausschließlich zu den folgenden geänderten Inhalten des 2.Entwurfes eingeholt:
- Verkehrstechnische Erschließung: Planzeichnung (private Straßenverkehrsfläche), textliche Festsetzung Nr. 9
- Naturschutzfachliche Maßnahmen: textliche Festsetzung 8.2.7, Hinweis 11
- Leitungsbestand: Aktualisierung der Ferngasleitung FGL 17 DN 800 und Anpassung der bedingten Festsetzung der Bebaubarkeit in der Planzeichnung
Der oben genannte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom August 2024 samt Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Umweltbericht liegen
vom 09.12.2024 bis einschließlich 23.12.2024
in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat - Zimmer 1.3 - während folgender Dienstzeiten aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen werden ausgelegt:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden/Fläche, Wasser/Wasserhaushalt, Luft/Klima, Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt, Tiere, Landschaft/Landschaftsbild/Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch/Gesundheit und Emissionen
- Umweltbezogene Stellungnahmen: Stellungnahme vom Landratsamt Bautzen vom 10.06.2024.
Die Unterlagen sind zusätzlich zur gleichen Zeit über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter https://www.elsterheide.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar.
Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder siemon@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 S. 1 BauGB).
Zeitgleich wird die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Beschreibung des Plangebietes:
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 31,2 ha und befindet sich in der Gemeinde Elsterheide, Ortsteil Neuwiese-Bergen, auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll Planrecht für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden, dafür wird das Sonstige Sondergebiet SO PV gem. § 11 BauNVO festgesetzt.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im Kartenausschnitt ersichtlich:
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Gasterstädt
Bürgermeisterin